ERKLÄRUNG DER DARLEHENSNEHMER, EINWIL L IGUNGSERKLÄRUNGEN

Darlehensvermittlung und Anschlussbetreuung

Hiermit beauftrage/n ich/ wir die Güner Sari mit der Vermitt-lung eines Darlehens zur Immobilienfinanzierung sowie damit in Zusammenhang stehender Finanzdienstleistungen und Betreuung während der Auszahlung dieses Darlehens.

Ich/Wir  bevollmächtige/n die Güner Sari alle hierfür erfor-derlichen Unterlagen (Darlehensantrag, Objekt- und Bonitäts-unterlagen etc.) an einen zur Finanzierung vorgesehenen  Darlehensgeber       weiterzuleiten, Konditionsangebote bei dem  Darlehensgeber  einzuholen und sämtlichen mit der Finanzie-rung zusammenhängenden Schriftverkehr für mich/uns ent-gegenzunehmen.

Hiermit  bevollmächtige/n  ich/wir  die Güner Sari ein Darle-hensvertragsangebot des finanzierenden Darlehensgebers zur Weiterleitung an mich/uns entgegenzunehmen. Mir/Uns ist bekannt, dass eine verbindliche Darlehenszusage nur von einem  Darlehensgeber selbst gegeben werden kann und dass Darlehenszusagen von Darlehensgebern jederzeit wi-

derrufen werden können insbesondere, wenn sich Abwei- chungen zu den von mir gemachten Angaben herausstellen.

Ich versichere/ wir versichern, dass gegen mich/uns bisher keine Zwangsmaßnahmen (z.B. Gehaltspfändung, Zwangsversteigerung, Insolvenzverfahren) eingeleitet wur- den. Ich/Wir bin/sind meinen/unseren Zahlungsverpflichtun- gen in der Vergangenheit immer ordnungsgemäß nachge- kommen.

Ich handle/Wir handeln im eigenen wirtschaftlichen Inte- resse und nicht auf fremde Veranlassung (insbesondere nicht als Treuhänder).

 

Ich/Wir versichere/versichern, alle vorstehenden Anga- ben nach bestem Wissen, vollständig und wahrheitsge- mäß gemacht zu haben. Falsche Angaben können gege- benenfalls zu einer Vertragsaufhebung führen.

Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung bezüglich Auskunfteien

Datenübermittlung an die SCHUFA und Befreiung vom Bank- geheimnis

 

Der Darlehensgeber übermittelt im Rahmen dieses Vertrags- verhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Ge- schäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden. Rechts- grundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Daten- schutz-Grundverordnung (DS-GVO).

Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der Bank/Sparkasse oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grund- rechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.

Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Erfül- lung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwür- digkeitsprüfungen von Kunden (§ 505a des Bürgerlichen Gesetzbuches, § 18a des Kreditwesengesetzes).

Der Kunde befreit den Darlehensgeber insoweit auch vom Bankgeheimnis.

Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren

 

Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommissi- on besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHU- FA-Informationsblatt nach Art. 14 DS-GVO entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden.

 

Datenübermittlung an Creditreform für Freiberufler und Selb- ständige

 

Der Darlehensgeber übermittelt der Wirtschaftsauskunftei Creditreform im Rahmen der Beantragung bonitärer Leistun- gen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, ggf. Voranschrift sowie Anfragegrund) zum Zweck der Bonitätsprüfung.

Rechtsgrundlage dieser Datenübermittlungen sind Art. 6 Abs. 1b und Art. 6 Abs. 1f der Datenschutz-Grundverordnung (DS- GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung be- rechtigter Interessen der Darlehensgeber oder Dritter erfor- derlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz per- sonenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Daten- austausch mit der Creditreform dient auch der Erfüllung ge- setzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeits- prüfungen von Kunden (§ 505a des Bürgerlichen Gesetzbuches, § 18 a des Kreditwesengesetzes).

Der Kunde befreit den Darlehensgeber insoweit auch vom Bankgeheimnis.

Die bei der Creditreform vorliegenden Informationen werden an den Darlehensgeber übermittelt. Die Creditreform wird den Kunden nicht nochmals gesondert über die erfolgte Daten- übermittlung an den Darlehensgeber benachrichtigen.

Bei der Creditreform kann jederzeit auf Anforderung eine Auskunft über die die eigene Person betreffenden gespei- cherten Daten verlangt werden, die diese den ihr angeschlos- senen Unternehmen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit weitergibt.

Die Creditreform stellt die Daten ihren Vertragspartnern nur zur Verfügung, wenn diese ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung im Einzelfall glaubhaft darlegen. Die übermittelten Daten werden ausschließlich zu diesem Zweck verarbeitet und genutzt.

Weitere Informationen zur Datenverarbeitung bei Creditreform erhalten Sie unter https://www.creditreform.de/EU-DSGVO/